Im Rahmen der letzten Ratssitzung des Rates der Stadt Cuxhaven wurde eine bedeutende Entscheidung bezüglich der Hundesteuer getroffen. Der Rat beschloss dritte Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Cuxhaven.
Hintergrund des Beschlusses:
Eine Überprüfung ergab, dass die Hundesteuersätze in Cuxhaven im Vergleich zu anderen großen, selbstständigen und kreisfreien Städten weit unter dem Durchschnitt lagen. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der bestehenden Stabilisierungsvereinbarung mit dem Land ist die Stadt Cuxhaven besonders verpflichtet, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.
Änderungen der Hundesteuersatzung:
Die neue Satzung sieht folgende Änderungen vor, die ab dem 1. Januar 2024 gelten werden:
- Hundesteuersatzung in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung (bis 31.12.2023):
- Für den ersten Hund: 72,00 €
- Für den zweiten Hund: 108,00 €
- Für jeden weiteren Hund: 144,00 €
- Für jeden gefährlichen Hund: 720,00 €.
- Hundesteuersatzung ab dem 1. Januar 2024 (Dritte Änderungssatzung):
- Für den ersten Hund: 96,00 €
- Für den zweiten Hund: 144,00 €
- Für jeden weiteren Hund: 192,00 €
- Der Steuersatz für gefährliche Hunde bleibt unverändert bei 720,00 €, da dieser bereits über dem Durchschnittssatz der großen selbständigen Städte in Niedersachsen von 682,00 € liegt.
Auswirkungen der Steuererhöhung:
- Für Hundehalter mit einem Hund erhöht sich die Steuer um monatlich 2,00 €.
- Hundehalter mit zwei Hunden zahlen monatlich 5,00 € mehr Hundesteuer.
- Trotz der Erhöhung liegen die Steuersätze für den ersten und zweiten Hund noch immer unter den Durchschnittssätzen der großen selbständigen Städte Niedersachsens.
- Die Erhöhung würde zu einem jährlichen Mehrertrag von rund 91.500,00 € führen.
- Die letzte Anpassung erfolgte zum 01.01.2013. Seither hat die Anzahl der Hunde im Stadtgebiet um rund 800 zugenommen, derzeit sind 3.509 Hunde zur Hundesteuer angemeldet.
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