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Geflügelpest in einem Kleinstbetrieb in der Wurster Nordseeküste

Nachdem bereits am 28. Oktober 2023 in einem gewerblichen Mastgroßelterntierbetrieb die niedrigpathogene Aviäre lnfluenza festgestellt wurde, folgte nun am 18. November 2023 ein Ausbruch der hochpathogenen Aviäre lnfluenza (Geflügelpest) in einer nichtgewerblichen Kleinsttierhaltung in der Wurster Nordseeküste. Dies führt dazu, dass zwei abgestufte Restriktionszonen im Kreisgebiet eingerichtet werden mussten. In den betroffenen Bereichen gelten ab sofort strenge Auflagen für Geflügelhaltungen. 

Die von Fachleuten als „hochpathogene Aviäre lnfluenza“ bezeichnete Viruserkrankung ist für Haus- und Wildgeflügel hochansteckend. Lediglich bei dem Ausbruch der hochpathogenen Variante dieses lnfluenza-Viruses spricht man von der sogenannten Geflügelpest. Gerade der aktuelle Wildvogelzug stellt ein erhöhtes Eintragsrisiko für alle Geflügelhaltenden dar.

Restriktionszonen wurden eingerichtet

Nach dem sogenannten AHL (animal health law), dem geltenden EU-Recht, hat der Landkreis Cuxhaven unverzüglich entsprechende Restriktionszonen eingerichtet. Diese bestehen aus einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern, und einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. Betriebe in den Restriktionszonen müssen sich u.a. an eine strenge Aufstallungs- und Abschirmungspflicht für ihr Geflügel halten. Verbringungen von und in Geflügelhaltungen innerhalb der Restriktionszonen sind mit dem Veterinäramt abzustimmen, da viele sonst selbstverständliche Betriebsabläufe derzeit einer Ausnahmegenehmigung bedürfen.

Geflügelhalterinnen und -halter sind aufgefordert, den unkontrollierten Zutritt zu ihren Beständen auszuschließen und besonders umfangreiche Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Ob sich die eigene Geflügelhaltung in den Restriktionszonen (Schutz- oder Überwachungszone) befindet, können Tierhalterinnen und Tierhalter anhand der Allgemeinverfügung und einer dazugehörigen Karte erkennen. Die Allgemeinverfügung informiert zudem detailliert über alle notwendigen Maßnahmen. Diese wurde auf der Homepage des Landkreises am 20. November unter „Amtlichen Bekanntmachungen“ hier veröffentlicht. 

Unabhängig davon sollen grundsätzlich die Geflügelhalterinnen und -halter im gesamten Kreisgebiet die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen gründlich einhalten, um weitere Einträge der Tierseuche in Hausgeflügelbestände zu verhindern. 

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