Eine Förderung in Höhe von 200 Euro für die Beschaffung eines Balkonkraftwerkes können interessierte Bürger:innen im Landkreis Cuxhaven ab Montag, 15. Januar 2024, bei der Stabsstelle Klimaschutz & Klimafolgenanpassung des Landkreises beantragen.
„Die Entwicklungen im Energiesektor haben deutlich gezeigt, wie wichtig eine nachhaltige und klimafreundliche Energieproduktion in der Region ist. Das Förderprogramm für Balkonkraftwerke ist ein weiterer Schritt, um den Ausbau sowie die Nutzung erneuerbarer Energien im Landkreis Cuxhaven voranzutreiben. Wir freuen uns, dass wir mit diesem Förderangebot die Bürger:innen direkt unterstützen können“, sagt Ann-Christin Wengel, Klimaschutzmanagerin des Landkreises.
„Das Förderangebot soll Privatpersonen, die beispielsweise aufgrund ihrer Wohnsituation keine Dach-PV-Anlage installieren und nutzen können, eine Möglichkeit bieten, aktiv einen Betrag zum Ausbau der Photovoltaik im Landkreis leisten zu können“, ergänzt Klimaschutzkollegin Stephanie Hahn-Dunkerley. „So können auch Mieter:innen in Mehrfamilienhäusern erneuerbare Energien nutzen und ihren eigenen Solarstrom produzieren.“
Was wird gefördert?
Gefördert werden ausschließlich Balkonkraftwerke, die auf dem Gebiet des Landkreises Cuxhaven betrieben werden und erst nach Erhalt der Förderzusage gekauft werden. Eine rückwirkende Förderung bereits gekaufter Balkonkraftwerke ist nicht möglich.
Wie kann ich eine Förderung beantragen?
Ein Antrag auf Bezuschussung kann unter Beachtung der Förderbestimmungen vorzugsweise per E-Mail an klimaschutzfoerderung@landkreis-cuxhaven.de oder postalisch an Landkreis Cuxhaven, Stabsstelle Klimaschutz & Klimaschutzanpassung, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven gestellt werden. Das Antragsformular sowie die entsprechende Förderrichtlinie stehen ab dem 15. Januar 2024 unter www.klimaschutz.landkreis-cuxhaven.de zur Verfügung. Nach Erhalt einer Förderzusage kann das Balkonkraftwerk erworben und installiert werden.
Bei Fragen zum Antragsverfahren steht Ihnen die Stabsstelle Klimaschutz & Klimafolgenanpassung gern zur Verfügung:klimaschutzfoerderung@landkreis-cuxhaven.de und 04721 – 66 2570 oder 66 2931.
Was ist mit dem Solarpaket I?
Der Landkreis Cuxhaven weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen des Solarpaket I der Bundesregierung noch nicht vollständig in Kraft getreten sind. Damit dürfen Balkonkraftwerke weiterhin nur eine maximale Wechselrichterleistung von 600 Watt abgeben. Auch die Registrierung des Kraftwerkes beim lokalen Netzbetreiber ist aktuell noch erforderlich. Weitere Informationen hierzu sind unter www.klimaschutz.landkreis-cuxhaven.de nachzulesen.