Foto: Vorsitzender vom UVC Andreas Wulf / Foto: UVC Cuxhaven
Mit Erleichterung hat die deutsche Wirtschaft das Scheitern der EU-Lieferkettenrichtlinie aufgenommen. Mittelständische Unternehmen, als auch Großunternehmen, waren sich in der Ablehnung der Richtlinie einig. Viel zu bürokratisch, viel zu teuer, nicht handhabbar und mit zu vielen Risiken verbunden. Diese Richtlinie unter Schirmherrschaft Ursula von der Leyen hätte unüberschaubare Risiken für die Europäische Wirtschaft, insbesondere aber auch für den deutschen Mittelstand bedeutet.
Deutschland verfügt schon jetzt über eine ausreichende Regelung, nämlich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Die nun abgelehnte EU-Richtlinie, hätte die nationalen Regelung noch einmal erheblich zu Lasten der deutschen Unternehmen verschärft.
Strengere Regeln sollten unter anderem in folgenden Bereichen gelten:
- Adressatenkreis der betroffenen Unternehmen wird erweitert,
- Ausdehnung der Sorgfaltspflichten auch auf die gesamte Wertschöpfungskette,
- Einführung eines neuen zivilrechtlichen Haftungstatbestand für die Verletzung von Sorgfaltspflichten und
- Erweiterung der Liste der Schutzgüter.
Im Ergebnis hätte diese Richtlinie dazu geführt, das Unternehmen, für jedes in ihrem Produkt verwendete Bauteil, entlang der gesamten Wertschöpfungskette haftungspflichtig wäre, bis hin zum Abbau der verwendeten Rohstoffe.
Wie dies in einer globalisierten Wirtschaft, mit internationalen Lieferketten, hätte funktionieren sollen, bleibt das Geheimnis der EU-Kommission. Die an sich gute Idee, Menschenrechte, fairen Handel und Umweltschutz zu fördern, wäre durch diese Richtlinie konterkariert worden.
Der Unternehmensverband Cuxhaven begrüßt ausdrücklich die Ablehnung dieser Richtlinie.