Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Cuxhaven hat einen Antrag eingereicht, der darauf abzielt, eine finanzielle Beteiligung der Stadt an den bestehenden Windenergieanlagen zu etablieren. Dieser Schritt wird durch die aktuellen Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 ermöglicht und stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung dar.
Der Antrag der SPD-Fraktion sieht vor, dass der Oberbürgermeister Gespräche mit den Betreibern von Windenergieanlagen in Cuxhaven führt, um einen freiwilligen Vertrag abzuschließen. Dieser Vertrag soll die Betreiber dazu verpflichten, der Stadt Cuxhaven eine anteilige finanzielle Zuwendung in Höhe von 0,2 Cent je Kilowattstunde zu zahlen. Die Einnahmen aus diesen Zahlungen sollen überwiegend für freiwillige Aufgaben der Stadt im sozialen und kulturellen Bereich verwendet werden. Bei neuen Windenergieanlagen soll ein solcher Vertrag automatisch abgeschlossen werden.
Die Begründung für diesen wegweisenden Antrag liegt in den bedeutenden Änderungen des EEG 2023, insbesondere im § 6. Diese Regelung erweitert den Anwendungsbereich und ermöglicht es den Betreibern von Windenergieanlagen, Gemeinden finanziell zu unterstützen. Die Betreiber haben zudem die Möglichkeit, den gezahlten Betrag von den Netzbetreibern erstatten zu lassen. Eine solche finanzielle Beteiligung stärkt die Akzeptanz von Windenergieanlagen in der Gemeinde und fördert damit die Energiewende vor Ort.
Die SPD-Fraktion setzt sich für nachhaltige Entwicklung ein und sieht in diesem Antrag eine Möglichkeit, die Erträge aus erneuerbaren Energien zum Wohl der Stadt Cuxhaven zu nutzen. Dieser Schritt wird nicht nur die finanziellen Ressourcen der Stadt stärken, sondern auch dazu beitragen, soziale und kulturelle Projekte zu unterstützen.