Die Stadt Cuxhaven hat sich auf einen entscheidenden Schritt im Umweltschutz festgelegt: Eine neue Baumschutzsatzung ist in Arbeit und soll im Laufe des nächsten Jahres vom Rat der Stadt verabschiedet werden. Diese Initiative unterstreicht das wachsende Bewusstsein für die Bedeutung von Bäumen und Grünflächen in urbanen Räumen. In der Zwischenzeit hat die Stadtverwaltung jedoch eine bedeutende Maßnahme ergriffen, um den Schutz von Bäumen und Hecken sicherzustellen.
Am 15. Dezember 2023 wurde eine Allgemeinverfügung bekannt gemacht. Dieser Verwaltungsakt dient als temporäres Sicherungsinstrument, ähnlich einer Veränderungssperre. Ziel ist es, bis zur Verabschiedung der neuen Baumschutzsatzung zu gewährleisten, dass keine Maßnahmen ergriffen werden, die das zukünftige Satzungsziel konterkarieren könnten.
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Verfügung nicht bedeutet, dass jegliche Pflege- oder Fällmaßnahmen im Stadtgebiet nun untersagt sind. Vielmehr geht es darum, dass solche Aktionen im Einklang mit den Vorgaben der Allgemeinverfügung durchgeführt werden müssen. Diese Regelungen sollen einen verantwortungsvollen Umgang mit dem städtischen Grün sicherstellen und einen vorübergehenden Schutz bieten, bis die endgültige Baumschutzsatzung in Kraft tritt.
Diese vorläufige Regelung wird
aufgehoben, sobald der Rat der Stadt Cuxhaven eine endgültige Entscheidung über die Gestaltung der neuen Baumschutzsatzung getroffen hat. Dieser Schritt zeigt das Engagement der Stadt Cuxhaven für den Umweltschutz und das Wohl ihrer Bürgerinnen und Bürger. Durch die Sicherung der städtischen Grünflächen wird ein wichtiger Beitrag zur Lebensqualität und zum Klimaschutz geleistet.
Für die Bürgerinnen und Bürger von Cuxhaven bedeutet dies, dass sie weiterhin Pflege- und Fällarbeiten an Bäumen und Hecken durchführen können, solange sie die Vorgaben der Allgemeinverfügung beachten. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die städtische Flora geschützt wird, während gleichzeitig notwendige Pflegearbeiten möglich bleiben.
Fragen zur neuen Regelung und zur bevorstehenden Baumschutzsatzung können an den Fachbereich 4 Naturschutzbehörde und Landwirtschaft der Stadt Cuxhaven gerichtet werden. Die Stadtverwaltung steht für Auskünfte bereit und unterstützt die Bürgerinnen und Bürger dabei, die Vorgaben einzuhalten und somit einen Beitrag zum Schutz der städtischen Natur zu leisten.