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Eine Zwangsversteigerung ist für die direkt Betroffenen oftmals ein schwerer und schmerzhafter Schritt. Es bedeutet nicht nur den Verlust des eigenen Zuhauses, sondern oft auch das Ende vieler Erinnerungen und der Aufgabe eines Lebensmittelpunktes. Für die Menschen, die sich in einer solchen Situation befinden, bedeutet dies meistens großes Leid.
Doch jede Medaille hat zwei Seiten. Während die Zwangsversteigerung für die bisherigen Eigentümer einen tiefen Einschnitt darstellt, kann sie für potenzielle Käufer eine Chance sein. Sie bietet die Möglichkeit, Immobilien unter Umständen zu einem günstigeren Preis zu erwerben und sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Es ist nicht selten, dass junge Familien oder Einzelpersonen, die bisher aufgrund hoher Immobilienpreise keinen Zugang zum Markt hatten, durch solche Versteigerungen ihre Chance nutzen.
Für die betroffenen Eigentümer kann eine Zwangsversteigerung, so paradox es klingen mag, unter bestimmten Umständen auch eine Erlösung bedeuten. Oftmals stecken hinter einer solchen Versteigerung jahrelange finanzielle Sorgen und Schulden. Der Verkauf des Hauses kann dann den Weg frei machen für einen Neuanfang und die Last der Schulden zumindest teilweise von den Schultern nehmen.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung zur Aufhebung der Gemeinschaft steht nun ein Objekt in Cuxhaven zur Versteigerung an. Konkret handelt es sich um das im Grundbuch von Sahlenburg Blatt 913 eingetragene Grundstück. Die Versteigerung ist für Montag, den 6. November 2023, um 10:00 Uhr im Amtsgericht an der Deichstr. 12 a, 27472 Cuxhaven, Saal/Raum 219 im Neubau, angesetzt.
Das betroffene Grundstück trägt die laufende Nummer 1 und befindet sich in der Gemarkung Sahlenburg, Flur 1, Flurstück 74/18. Es handelt sich um eine Hof- und Gebäudefläche am Butendieksweg 93. Der Versteigerungsvermerk wurde bereits am 28.09.2022 ins Grundbuch aufgenommen. Der festgesetzte Verkehrswert des Grundstücks beträgt 248.000,00 € bei einer Gesamtgröße von 585 m2.
Bei dem auf dem Grundstück befindlichen Objekt handelt es sich um ein Ein- bis Zweifamilienhaus. Es wurde als Willco-Fertighaus mit einem Satteldach konstruiert und im Jahr 1966 erbaut. Ein späterer Anbau fand im Jahr 1977 statt.
Die bevorstehende Versteigerung zeigt deutlich die Ambivalenz solcher Ereignisse. Einerseits die Tragik für die bisherigen Eigentümer, andererseits die Chance für neue Besitzer und unter Umständen sogar eine Befreiung für die Betroffenen. Es bleibt zu hoffen, dass für alle Beteiligten das Beste daraus entsteht.