Gestern hat sich im Landkreis Cuxhaven der Verdacht auf einen weiteren Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza, Subtyp H5N1, bestätigt. Betroffen ist ein Nutzgeflügelbestand mit über 30.000 Puten in der Gemeinde WursterNordseeküste.
Um den Betrieb mit dem positiven Virusnachweis wurde eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km eingerichtet. Darüber hinaus wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 km eingerichtet. Die Puten des betroffenen Betriebes sind auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung in Verbindung mit dem geltenden EU-Recht getötet worden.
Um die Ausbreitung des Virus bestmöglich zu vermeiden, sind in der gesamten Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone)Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet worden. Hierzu zählt zum Beispiel, dass die Teilausstallung untersagt ist und ein Verbringungsverbot gilt. Das bedeutet, dass jegliche Form von Geflügel und Geflügelprodukten nicht in oder aus einem Bestand verbracht werden dürfen. Einzelne Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das Veterinäramt. Geflügelhaltende Betriebe haben dem Landkreis Cuxhaven (veterinaeramt@landkreis-cuxhaven.de) unverzüglich jeden Verdacht der Erkrankung auf Aviäre Influenza anzuzeigen. Die angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen können der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 06/2023 CUX vom 6.12.2023 auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven unter Amtl. Bekanntmachungen / Landkreis Cuxhaven entnommen werden.
Aviäre Influenza
Die Aviäre Influenza ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit. Die Viren treten in zwei Varianten (geringpathogen oder hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) können spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, der sogenannten Geflügelpest. Diese ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 % der Tiere erkranken und sterben.
Umgang mit Wildvögeln
Der Landkreis Cuxhaven weist wiederholt darauf hin, dass in der Natur verhaltensauffällig erscheinende Wildvögel (Kopfkreisen, einseitiger Flügelschlag, Fluchtunfähigkeit) auf keinen Fall berührt oder gar eingefangen und mitgenommen werden sollen. Das H5-Virus (Aviäre Influenza) ist in der Natur verbreitet und ansteckend. Es gibt keine Möglichkeit, infizierten Vögeln zu helfen oder sie zu retten. Da es für infizierte Vögel nachweislich keine Heilungschancen gibt, werden sie in der Natur gelassen. So wird zusätzlicher Stress durch das Einfangen und den Transport vermieden.
Haustiere, insbesondere Katzen und Hunde, sollen von Wildvögeln ferngehalten werden. Auch wenn eine Ansteckung des Menschen oder von Säugetieren mit der zurzeit in Europa beobachteten Vogelgrippe als unwahrscheinlich gilt, ist eine Übertragung nicht auszuschließen.