Foto: Oliver Lottke
Zustimmung des Bundesrats gibt Planungssicherheit, meint Oliver Lottke.
Lottke: „Wichtiges Signal für Cuxland und Landkreis OHZ“
Der Bundesrat hat heute der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eingebrachten Krankenhausreform zugestimmt. „Das ist ein wichtiges Signal für die stationäre Krankenhausversorgung im Cuxland und im Landkreis Osterholz. Nun gibt es Planungssicherheit und nicht zuletzt auch mehr Geld für die Krankenhäuser. In der Gesundheitsversorgung wird damit ein neues Kapitel aufgeschlagen – hier ist deutlich auch die Handschrift von Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi zu erkennen, dem ich sehr dankbar bin für seinen Einsatz. Die Freude über den Meilenstein darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Reform noch nicht perfekt ist und noch viel Arbeit wartet. Die SPD-geführte niedersächsische Landesregierung wird auch weiterhin eine sehr aktive Rolle spielen, damit die besonderen Bedürfnisse des ländlichen Raumes Berücksichtigung finden“, so der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Lottke aus Loxstedt.
Für die stationäre Versorgung im Cuxland und im Landkreis Osterholz sei es es wichtig, dass diese Reform jetzt auf den Weg gebracht ist: „Wäre diese Reform gescheitert, wäre in den nächsten fünf bis sechs Jahren nichts passiert und das bisherige System hätte unsere stationäre Krankenhausversorgung in den beiden Landkreisen stark gefährdet“, erklärt Lottke. So hätten nun alle Beteiligten wir die Chance, die Weichen für die Zukunft zu stellen: „Das schließt auch die Ergebnisse der Enquetekommission mit ein, in der ich mehr als zwei Jahre mitgearbeitet habe. Diese Resultate sollen in die Umsetzung der Krankenhausreform in Niedersachen einfließen.“ Sicherlich müsse das Gesetz noch nachgebessert werden, aber wichtig sei, so der SPD-Politiker, dass jetzt der Startschuss gegeben worden sei. Gerade für unseren ländlichen Raum sei diese Reform wichtig, um die stationäre Versorgung sicherzustellen.
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung (22.11.2024) das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gebilligt. Damit tritt die Krankenhausreform zum 01.01.2025 in Kraft. „Die wesentlichen Punkte der Reform sind noch nicht das Optimum, es bleiben weitere Hausaufgaben für den Bund, die wir im begleitenden Entschließungstext als weitere Verbesserungsvorschläge mit auf den Weg gegeben haben. Es braucht weitere Verhandlungen und Kompromissbereitschaft auf allen Seiten“, so Lottke. Die SPD-geführte niedersächsische Landesregierung hatte sich nach Bekanntwerden eines ersten Gesetzesentwurfs zum KHVVG für eine Überarbeitung mehrerer zentraler Vorgaben starkgemacht. Zu den wichtigsten Änderungen zählen die Anpassung der Vorgaben für Fachkrankenhäuser mit spezialisiertem Versorgungsauftrag, die Weiterentwicklung von Kinderkliniken zu Fachkrankenhäusern, die Möglichkeit der Kooperation mit allen Krankenhäusern der Maximalversorgung und nicht nur der Universitätskliniken, die Unterstützung der Sicherstellungshäuser mit entsprechenden Sonderzuschlägen, die Stärkung der Level-1i-Krankenhäuser beziehungsweise der Regionalen Gesundheitszentren durch die Kombinationsmöglichkeit von Krankenhaus- und Pflegebetten, die Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes für die Gutachten des Medizinischen Dienstes auf drei Jahre sowie die rückwirkende Anrechnung der Gelder aus dem Transformationsfonds.
Lottke sagte, Niedersachsen starte Anfang kommenden Jahres die Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG), um die datenrechtliche Grundlage für das digitale Antragsverfahren zu schaffen. Ab dem 01.03.2025 könnten die Krankenhäuser dann Leistungsgruppen beantragen. Der gesamte Prozess mitsamt Qualitätsprüfungen und Antragsbescheiden für jede einzelne Klink soll bis zum 31.10.2026 abgeschlossen sein.